Hier finden Sie eine Aufstellung von Fragen, die häufig vor einer vollstationären Heimaufnahme gestellt werden. Für eine individuelle Beratung, rufen Sie uns bitte an. Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung.
Eine Anmeldung im Seniorenzentrum St. Hedwig ist jederzeit unverbindlich möglich. Senden Sie uns bitte dazu den ausgefüllten Anmeldebogen zu. Das ärztliche Zeugnis ist entweder vom zuständigen Hausarzt oder bei aktuellem Krankenhausaufenthalt, vom behandelnden Arzt auszufüllen und kurz vor der Aufnahme einzureichen. Diese Dokumente stehen für Sie im Bereich „Unterlagen für die Anmeldung“ zum download oder selbst ausdrucken bereit.
Die Zimmer haben eine Größe von insgesamt mindestens ca. 21 qm. Alle Bewohnerzimmer haben ein Bad mit WC und ebenerdiger Dusche, eine Hausnotrufanlage, einen TV- und Telefonanschluss. Der Telefonanschluss muss beim entsprechenden Anbieter angemeldet werden.
Eingerichtet sind die Zimmer mit einem Kleiderschrank, einem Pflegebett, Nachttisch, einem Tisch und Sitzmöglichkeiten. Wir freuen uns, wenn Sie Ihr Zimmer mit eigenen Möbeln und persönlichen Gegenständen (z.B. Bilder, Kleinmöbel) so einrichten, wie Sie es gerne mögen.
Versicherte müssen einen Antrag bei der jeweiligen Pflegekasse stellen, um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten. Der Antrag auf einen Pflegegrad, auf eine Heimunterbringung oder Höherstufung muss vom Pflegebedürftigen selbst bzw. seinem Bevollmächtigten oder Betreuer unterschrieben werden. Hierfür ist es hilfreich, wenn Sie zusammen mit Ihrem Angehörigen rechtzeitig die Vorsorge in Form einer Vollmacht geklärt haben, ehe die Pflegebedürftigkeit weiter fortschreitet. Evtl. sollten Sie auch über eine Patientenverfügung nachdenken. Für eine Aufnahme in einer Einrichtung muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen.
Bei gesetzlich versicherten Bewohnerinnen und Bewohnern rechnen wir bewilligte Leistungen direkt mit der zuständigen Pflegekasse ab. Der verbleibende Eigenanteil wird der Bewohnerin bzw. dem Bewohner in Rechnung gestellt.
Beihilfeberechtigte erhalten von der Pflegeversicherung nur 30% oder 50% des o.g. Betrages (je nach Vertrag), da sich die Beihilfestelle ergänzend an den Heimkosten beteiligt. In diesem Fall haben wir keine Möglichkeit, direkt mit der Pflegekasse abzurechnen. Sie erhalten daher eine Rechnung über die kompletten Heimkosten.
Die Rechnungsbeträge können auf Wunsch per Lastschrift vom Konto eingezogen werden. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich im Voraus, d.h. zu Monatsbeginn.
Reichen Einkünfte und Vermögen nicht zur Deckung der Heimkosten aus, muss ein Antrag beim zuständigen Sozialamt auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten gestellt werden. Als Vermögen wird u.a. angerechnet: Guthaben auf dem Girokonto, Bar- und Sparguthaben, Wertpapiere, Aktien, Haus- und Grundbesitz, Wohnrecht, PKW, der Rückkaufswert von Lebens- oder kapitalbildenden Sterbeversicherungen. Die Vermögensfreigrenze beträgt aktuell 5.000,- €. Liegt das Vermögen unter 10.000,-€, kann Pflegewohngeld beantragt werden. Zu der gesetzlichen Vermögensfreigrenze wird eine Bestattungsvorsorge anerkannt. Bitte informieren Sie sich darüber bei einem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl.
Renten müssen zur Deckung der Heimkosten an die Einrichtung übergeleitet werden.
Seit dem 01.01.2020 werden unterhaltspflichtige Kinder erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen von 100.000,- € für die Heimkosten der Eltern herangezogen.
Bei der Besorgung persönlicher Pflege- und Hygieneartikel sowie Bekleidung sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen.
Sie erhalten von uns eine Wohnungsgeberbescheinigung. Mit dieser und dem Personalausweis Ihres Angehörigen vereinbaren Sie bitte einen Termin für eine Ummeldung beim Bürgercenter der Stadt Gelsenkirchen.