Berufstätige Angehörige von pflegebedürftigen Menschen können im Bedarfsfall berufliche Auszeiten in Anspruch nehmen, geregelt durch das Pflegezeitgesetz bzw. das Familienpflegezeitgesetz. 

Wir beraten unsere Mitarbeitenden umfassend zu: 

  • Pflegeunterstützungsgeld für eine akut aufgetretene Pflegesituation
  • Pflegezeit 
  • Familienpflegezeit
  • Begleitung in der letzten Lebensphase

Erste Schritte bei Eintreten eines Pflegefalls

  • Sprechen Sie uns an. Gemeinsam überlegen wir, welche Lösungen Sie unterstützen.
  • Stellen Sie bei der Pflegekasse der/des zu Pflegenden einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung. Dies kann auch eine bevollmächtigte Person übernehmen. 
  • Bei der Pflegekasse erhalten Sie zudem Termine mit Pflegeberaterinnen und -beratern der Pflegekasse.
  • Sobald der Antrag bei der Pflegekasse gestellt wird, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere unabhängige Gutachterinnen beziehungsweise Gutachter mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
  • Ein Tipp: Führen Sie schon vor der Begutachtung ein Pflegetagebuch. Versuchen Sie einzuschätzen, ob die Pflege längerfristig durch Angehörige oder andere Pflegepersonen durchgeführt werden kann und ob Sie ergänzend oder ausschließlich auf die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes zurückgreifen möchten.
  • Ist die Pflege zu Hause – ggf. auch unter Inanspruchnahme des Betreuungsangebotes einer örtlichen Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung – nicht möglich, so können Sie sich über geeignete stationäre Pflegeeinrichtungen informieren und beraten lassen.
  • Und: Vergessen Sie bei allen Pflegeaufgaben die Selbstpflege nicht!

Vorsorgen vor dem Notfall: Notfallmappe

Oftmals fehlt in einem Notfall die Zeit, wichtige Informationen und Unterlagen zur Person (z.B. vorliegende Vollmachten,…) zusammenzusuchen. Sorgen Sie daher vor und nutzen Sie die Notfallmappe der berufundfamilie Service GmbH, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen. Diese Notfallmappe können Sie für sich und auch für Angehörige ausfüllen. So sind in einem Notfall wichtige Informationen auf einen Blick verfügbar.

Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums: +49 30 20179131
Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflegeversicherung: +49 30 3406066-02

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